022: Steuerbonus für Werbung 2022 - vom 01.03.2022 bis zum 31.03.2022 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Steuerbonus für Werbung 2022 - vom 01.03.2022 bis zum 31.03.2022 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Bekanntlich wird für Investitionen in Presse-, Radio- und TV-Werbekampagnen ein Steuerguthaben gewährt.
Auch für das Jahr 2022 gelten die Sonderbestimmungen für diesen Bonus, die eine Steuergutschrift in Höhe von 50 % des Wertes von Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften, auch online, sowie in lokalen und nationalen analogen und digitalen Fernseh- und Radiosendern, die nicht dem Staat gehören (d.h. von diesem beteiligt sind), vorsehen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024