092: Neue Bargeldschwelle von 1.000 Euro ab 1. Januar 2022
Neue Bargeldschwelle von 1.000 Euro ab 1. Januar 2022
Bekanntlich beträgt zur Zeit die gesetzliche generelle Bargeldschwelle Euro 1.999,99.
Ab 1. Januar 2022 wird die Schwelle auf 999,99 Euro reduziert.
Betroffen sind alle Zahlungen/Transfers zwischen verschiedenen Subjekten unabhängig
davon, ob es sich um natürlichen oder juristischen Personen handelt.
Betrifft:
An alle unsere Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024