022: System der Gesundheitskarte wieder neue Fristen (halbjährlich)
System der Gesundheitskarte wieder neue Fristen (halbjährlich)
1 System der Gesundheitskarte (halbjährlich)
Bekanntlich hat sich die Periodizität der Meldung geändert. Das kürzlich veröffentlichte Ministerialdekret <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ändert diese neuen Fristen für 2021 abermals ab, diesmal auf eine halbjährliche <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Fälligkeit. Zudem wird die Einführung der monatlichen Fälligkeit auf ersten Januar 2022 verschoben.
Somit ergeben sich nachfolgende neue Fristen für die Meldung:
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024