017: Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020
Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020
Mit Finanzgesetz 2020 wurde eingeführt, dass ab 01.01.2020 die absetzbaren Ausgaben in Höhe von 19% - bis auf sehr wenige Ausnahmen - mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln2 zu bezahlen sind, wenn sie als Steuerabsetzbeträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollen, und zwar mit:
Bank- oder Postüberweisung;
weitere "rückverfolgbare" Systeme außer Bargeld - z.B. Debitkarten, Kreditkarten und aufladbare Karten, Bankschecks und Zirkularschecks.
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024