012: Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter: Erhöhung durch das Finanzgesetz 2021
Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter: Erhöhung durch das Finanzgesetz 2021
Bekanntlich wurde ab 1.1.2020 ein Steuerbonus für neue Investitionsgüter eingeführt, der die Steuerbegünstigung der Sonder- und Hyperabschreibung ersetzt und es wurden Erhöhung der Begünstigung schon im Entwurf zum Finanzgesetz (Haushaltsgesetz) 2021 vorgesehen. Im folgenden Rundschreiben erläutern wir die wichtigsten Inhalte über die vom Finanzgesetzes 2021 vorgesehene Steuergutschrift für neue Investitionsgüter.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024