006: Elektronische Rechnung - Erinnerung - Ab 1.1.2021 neuer Datensatz
Elektronische Rechnung - Erinnerung - Ab 1.1.2021 neuer Datensatz
Wir erinnern daran, dass ab 1. Januar 2021 obligatorisch der neue Datensatz zur elektronischen Rechnung greift. Durch den neuen Datensatz wurden wesentliche Änderungen in Bezug auf die Dokumentenarten (TD) und die Transaktions-Codes (N) eingeführt worden. Die Agentur der Einnahmen hat bezüglich Erstellung der elektronischen Rechnung und Meldung der Auslandsumsätze kürzlich auch einen nützlichen Leitfaden erlassen.
Betrifft:
An alle Kunden die selbst fakturieren
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024