118: Ablehnung der PA-Rechnungen: Neuerungen ab 6. November 2020
Ablehnung der PA-Rechnungen: Neuerungen ab 6. November 2020
1 Einführung
Kürzlich hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) dem Dekret aus dem Jahr <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">2013, das die Ausstellung, Übermittlung und den Empfang der elektronischen Rechnungen an <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">öffentliche Verwaltungen (fattura PA, von nun an E-Rechgnung PA) regelt, eine Ergänzung
hinzugefügt.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften und MwSt.-Subjekte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024