096: Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Am Sonntag 20.09.2020 und Montag 21.09.2020 finden die Gemeinderatswahlen in den <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">meisten Gemeinden Südtirols statt.
Im folgenden fassen wir die entsprechenden Bestimmungen zusammen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024