087: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen des (1. und) 2. Trimesters 2020: Fälligkeit der Zahlung: 20.7.2020, außer für geringe Beträge
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen des (1. und) 2. Trimesters
2020: Fälligkeit der Zahlung: 20.7.2020, außer für geringe Beträge
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der
Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst, nachdem darin im eigenen Feld jeweils der Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben
ist.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024