069: Mehrwertsteuer: periodische MwSt.-Quartalsmeldung
Mehrwertsteuer: periodische MwSt.-Quartalsmeldung
Bekanntlich sind ab der Steuerperiode 2017 die periodischen MwSt.-Abrechnungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">(monatlich oder trimestral) an das Finanzministerium zu übermitteln. Wir möchten Sie <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">erinnern, dass in den Feldern VP 2 (Steuergrundlage der aktiven Umsätze) und VP 3 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">(Steuergrundlage der passiven Umsätze) keine Rechnungen berücksichtigt werden dürfen,
welche außerhalb des Anwendungsbereiches der MwSt. liegen. Dies bedeutet, dass <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Rechnungen mit Art. 2, Art. 15, Art. 26, Art. 74,… oder „Außerhalb des <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Anwendungsbereichs/Fuori campo IVA“ nicht in der periodischen Meldung berücksichtigt werden dürfen.Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024