057: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2020
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2020
Mit dem Finanzgesetz 2020 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch wird bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert. Diese Begünstigung ist daher für alle Inhaber von Beteiligungen interessant, welche diese in naher Zukunft verkaufen wollen. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die entsprechenden Bestimmungen betreffend Beteiligungen zusammen.
Betrifft: An alle betroffenen Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024