029: Aufwertung der Unternehmensgüter
Aufwertung der Unternehmensgüter
Bekanntlich wurde im Finanzgesetz 2020 für Unternehmer nun wieder die Möglichkeit einer <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Aufwertung der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Finanzanlagen vorgesehen.
Die Bestimmungen verweisen dabei ausdrücklich auf die früheren
Aufwertungsbestimmungen der Jahre 2000 und 2004, insofern diese Anwendung finden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">können.
Anbei die wichtigsten Bestimmungen zur Aufwertung.
Betrifft:
An alle Unternehmer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024