015: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 9. März 2020
Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 9. März 2020
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen innerhalb 31. März auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich ab dem Jahre 2015 eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024