077: Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2019
Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2019
Mit einer Mitteilung hat das Finanzministerium die Höhe für die automatischen Verzugszinsen festgesetzt. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die Grundregeln der automatischen Verzugszinsen, sowie dessen praktische Anwendung und steuerlichen Folgen zusammen. Vorliegendes Rundschreiben ersetzt somit unser vorhergehendes. Wir weisen darauf hin, dass die hier behandelten Verzugszinsen nicht mit den gesetzlichen Zinsen zu verwechseln sind.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024