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051: Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderats- und Europawahlen 2019

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 26 Apr 2019
Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderats- und Europawahlen
2019
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Am Sonntag 26.5.2019 finden die Europawahlen und die Gemeinderatswahlen in Freienfeld und Sarntal statt.
Im folgenden fassen wir die entsprechenden Bestimmungen zusammen.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden

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