Sprache auswählen

047: Inps Beiträge und Beteiligungen - Termin 11.5.2018

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 07 May 2018

Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 11.5.2018

Bekanntlich müssen alle Subjekte, die in der Rentenversicherung der Inps eingetragen sind, und bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt sind, auch den entsprechenden Gewinnanteil dieser Gesellschaft zur Berechnung der eigenen Inps Beiträge mit berücksichtigen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafter in der betreffenden Gesellschaft auch tatsächlich mitarbeitet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn in der beteiligten Gesellschaft nicht mitgearbeitet wird.
Betroffen sind davon alle Inps Versicherten wie Handwerker, Kaufleute, Vertreter und mitarbeitende Gesellschafter, die zusätzlich an einer anderen Gesellschaft beteiligt sind.
Für die Kunden, für welche wir die Steuererklärung redditiPF erstellen und die auch an anderen Personengesellschaften beteiligt sind, für welche wir nicht die Steuererklärung erstellen, erhalten wir die zur Berechnung der Rentenbeiträge erforderlichen Daten durch die Mitteilung der Beteiligung an der Personengesellschaft, die im Abschnitt RH der Steuererklärung angeführt werden muss.

 


Betrifft:
An alle Selbständigen mit Inps Versicherung

 

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy

 

  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Punkteführerschein für temporäre oder mobile Baustellen - Eigenerklärung innerhalb 1. Oktober 2024 - Punkteführerschein innerhalb 31.10.2024
    By Johanna Stuefer 27.09.2024 12:00:45
  • Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 13:39:48
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 09:07:05
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 08:18:53
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
    By Johanna Stuefer 11.09.2024 11:14:47