046: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2018
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2018
Mit dem Finanzgesetz 2018 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, anhand der Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch kann bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert werden.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Punkteführerschein für temporäre oder mobile Baustellen - Eigenerklärung innerhalb 1. Oktober 2024 - Punkteführerschein innerhalb 31.10.2024
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Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024