034:Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes
Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2018 für 2017
Arbeitgeber sind zum passiven Steuerbeistand verpflichtet. Mit den Löhnen des Monats Juli (Kompetenzprinzip) müssen sie als Steuersubstitute - nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 - ihren Angestellten deren Steuerguthaben auszahlen bzw. deren Steuerschuld einzahlen. Die Beträge der Steuerschuld oder des Steuerguthabens müssen aus den Vordrucken 730-4 entnommen werden, welche elektronisch von der Agentur der Einnahmen zugesandt werden.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024