023:Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018
Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Parlamentswahlen 2018
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024