089: Neue Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und für die Verbuchung der Einkaufsrechnungen
Neue Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und für die Verbuchung der Einkaufsrechnungen
Die sogenannte „Verordnung zum Nachtragshaushalt“ hat die Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und die Verbuchung der Einkaufsrechnungen erheblich gekürzt. Wir befassen uns in diesem Rundschreiben mit den Regeln, die für die im Jahr 2016 ausgestellten Lieferantenrechnungen (Einkaufsrechnungen) gegolten haben und mit den neuen Regeln, die für die im Jahr 2017 ausgestellten Lieferantenrechnungen (Einkaufsrechnungen) gelten. Des Weiteren werden wir einige operative Aspekte im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen aufzeigen, die zur Zeit noch unklar sind.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt.-Nummer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024