026: Verrechnung von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit
Verrechnung von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit Verbindlichkeiten aus Streitverfahren
Unternehmen und Freiberufler, die nicht verjährte, sichere, liquide und fällige Forderungen gegenüber öffentlichen Körperschaften aufweisen, können diese verrechnen:
1. mit Schulden aus Steuerabfindungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Reduzierung der Streitverfahren;
2. mit festgeschriebenen geschuldeten Beträgen, welche innerhalb 31.12.2015 mit einer Steuerzahlkarte oder einer Durchführungsvorschrift zugestellt wurden.
Betrifft:
An alle Öffentlichen Körperschaften und an alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024