007: Berechnung der Steuergewinne nach dem Kassaprinzip ab 01.01.2017
Berechnung der Steuergewinne nach dem Kassaprinzip ab 01.01.2017
Das Haushaltsgesetz 2017 sieht für Kleinunternehmer mit vereinfachter Buchhaltung (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) eine wesentliche Neuerung vor. Zum Zwecke der Einkommenssteuer und der Wertschöpfungssteuer IRAP wird die Berechnung der Steuergewinne nicht mehr nach der wirtschaftlichen und periodengerechten Zuordnung der Erträge und Aufwendungen durchgeführt, sondern durch das Kassaprinzip (Ist-Besteuerung oder Zu- und Abflussprinzip) ersetzt, d.h. vereinfacht ausgedrückt werden am Ende der Steuerperiode die vereinnahmten oder kassierten Zuflüsse den gezahlten Abflüssen gegenübergestellt. Möchte man auch in Zukunft weiterhin die bisherige Besteuerungsform der wirtschaftlichen Zurechnung beibehalten und eventuell ab 2017 auch die neue Einkommenssteuer für Unternehmen (IRI) anwenden, so kann für die doppelte Buchhaltung optiert werden.
Betrifft:
An alle Kunden mit vereinfachter Buchhaltung
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024