001: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAI-Fernsehgebühr ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattungsantrag vor.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024