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055: Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 06.07.2016 betreffend das Unico/

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 15 Jun 2016

Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 06.07.2016 betreffend das Unico/IRAP 2016 für physische Personen und Gesellschaften mit   Branchenrichtwerten oder Pauschalbesteuerung

Auch heuer werden die Zahlungsfristen für die laut Steuererklärung „UNICO/IRAP 2016“ geschuldeten Steuern (Saldo und Akonto der Einkommenssteuern IRPEF/IRES/Wertschöfungssteuer IRAP, regionaler und kommunaler IRPEF-Steuerzuschlag, Ersatzsteuern zu 5% oder zu 15%) bis Mittwoch den 06.07.2016 aufgeschoben. Der Aufschub gilt auch für Zahlungen, die mit der Steuererklärung zusammenhängen, d.h. für die Handelskammergebühren und für die prozentualen INPS-Zahlungen, oder Zahlungen an die Pensionskasse der Geometer, sowie für die MwSt.-Saldozahlung über das Unico, die Ersatzsteuer auf Mieten, das Akonto der 20% bei der Separatbesteuerung, die Vermögenssteuer IVIE und die IVAFE).

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