Sprache auswählen

008: Elektronische Übermittlung der Daten an das

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Elektronische Übermittlung der Daten an das "System der Gesundheitskarte" - Durchführungsbestimmungen
Wie bekannt, müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche Leistungen2 erbringen, innerhalb 31. Jänner jeden Jahres die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (ital. “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.


Betrifft:
An alle im Berufsverzeichnis eingetragenen Ärzte und Zahnärzte

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy

 

  • Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
    By Johanna Stuefer 11.09.2024 11:14:47
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
    By Johanna Stuefer 11.09.2024 08:10:07
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
    By Johanna Stuefer 10.09.2024 09:23:15
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 02.09.2024 15:25:54
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
    By Nadin Obexer 29.08.2024 15:05:12