008: Elektronische Übermittlung der Daten an das
Elektronische Übermittlung der Daten an das "System der Gesundheitskarte" - Durchführungsbestimmungen
Wie bekannt, müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche Leistungen2 erbringen, innerhalb 31. Jänner jeden Jahres die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (ital. “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.
Betrifft:
An alle im Berufsverzeichnis eingetragenen Ärzte und Zahnärzte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024