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004: Änderungen der Geldwaschebestimmungen: Verbot von Bargeldübertragungen von mehr als Euro 3.000,00 ab dem 1/1/2016

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Änderungen der Geldwäschebestimmungen: Verbot von Bargeldübertragungen von mehr als Euro 3.000,00 ab dem 1/1/2016

Die Bestimmungen zur Verwendung von Bargeld wurden durch das „Stabilitätsgesetz“ erneut geändert. Die bisherige Schwelle für den Bargeldverkehr von Euro 999,99 wird ab 01.01.2016 auf Euro 2.999,99 erhöht.
Die Geldwäschebestimmungen bezüglich den Überbringerpapieren, Überbringersparbüchern und Schecks haben sich durch das genannte Gesetz nicht geändert; für diese gelten weiterhin, die ab 6.12.20112 gültigen Bestimmungen.

Betrifft:
An alle betreute Kunden

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