087: Pflicht zur Rechnungslegung der ausgezahlten 5-Promille-Zuwendungen
Pflicht zur Rechnungslegung der ausgezahlten 5-Promille-Zuwendungen
Seit dem Jahr 2009 können die italienischen Steuerpflichtigen 5 Promille ihres Steueraufkommens (IRPEF) auch für gesellschaftspolitische Maßnahmen der Gemeinden zweckbinden.
Betrifft: An alle betroffenen Gemeinden
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