022: Steuerbonus für Werbung 2022 - vom 01.03.2022 bis zum 31.03.2022 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Steuerbonus für Werbung 2022 - vom 01.03.2022 bis zum 31.03.2022 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Bekanntlich wird für Investitionen in Presse-, Radio- und TV-Werbekampagnen ein Steuerguthaben gewährt.
Auch für das Jahr 2022 gelten die Sonderbestimmungen für diesen Bonus, die eine Steuergutschrift in Höhe von 50 % des Wertes von Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften, auch online, sowie in lokalen und nationalen analogen und digitalen Fernseh- und Radiosendern, die nicht dem Staat gehören (d.h. von diesem beteiligt sind), vorsehen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024