012: Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter: Erhöhung durch das Finanzgesetz 2021
Der Steuerbonus für neue Investitionsgüter: Erhöhung durch das Finanzgesetz 2021
Bekanntlich wurde ab 1.1.2020 ein Steuerbonus für neue Investitionsgüter eingeführt, der die Steuerbegünstigung der Sonder- und Hyperabschreibung ersetzt und es wurden Erhöhung der Begünstigung schon im Entwurf zum Finanzgesetz (Haushaltsgesetz) 2021 vorgesehen. Im folgenden Rundschreiben erläutern wir die wichtigsten Inhalte über die vom Finanzgesetzes 2021 vorgesehene Steuergutschrift für neue Investitionsgüter.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024