015: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 9. März 2020
Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 9. März 2020
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen innerhalb 31. März auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich ab dem Jahre 2015 eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024