089: Neue Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und für die Verbuchung der Einkaufsrechnungen
Neue Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und für die Verbuchung der Einkaufsrechnungen
Die sogenannte „Verordnung zum Nachtragshaushalt“ hat die Fristen für die Abziehbarkeit der MwSt. und die Verbuchung der Einkaufsrechnungen erheblich gekürzt. Wir befassen uns in diesem Rundschreiben mit den Regeln, die für die im Jahr 2016 ausgestellten Lieferantenrechnungen (Einkaufsrechnungen) gegolten haben und mit den neuen Regeln, die für die im Jahr 2017 ausgestellten Lieferantenrechnungen (Einkaufsrechnungen) gelten. Des Weiteren werden wir einige operative Aspekte im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen aufzeigen, die zur Zeit noch unklar sind.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt.-Nummer
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024