Sprache auswählen

001: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 20 Jan 2017

RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAI-Fernsehgebühr ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattungsantrag vor.


Betrifft:
An alle interessierten Kunden


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy

 

  • Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 02.09.2024 15:25:54
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
    By Nadin Obexer 29.08.2024 15:05:12
  • Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 28.08.2024 08:32:35
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
    By Johanna Stuefer 22.08.2024 09:22:23
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024
    By Nadin Obexer 06.08.2024 09:02:42