034: Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten
Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten Termine: 11.04.2016 bei monatlicher Abrechnung; 20.04.2016 bei trimestraler Abrechnung
Wie bekannt, sind ab dem Jahr 2011 Bargeldubertragungen in Euro oder Fremdwahrung zwischen naturlichen und/oder nicht naturlichen Personen untersagt, wenn der Gesamtwert der eventuell auch gesplitteten Transaktionen Euro 1.000,00 oder mehr betragt. Diese Schwelle wurde ab dem 1.1.2016 auf Euro 3.000 erhöht.
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