056: Bauarbeiten über 70.000 Euro: ab 27.5.2022 Angabe des Kollektivvertrages im Vertrag und auf der Rechnung - Einige Klärungen und Hinweise
Bauarbeiten über 70.000 Euro: ab 27.5.2022 Angabe des Kollektivvertrages im Vertrag und auf der Rechnung - Einige Klärungen und Hinweise
Nach der Einführung der neuen Verpflichtung zur Angabe des Kollektivvertrages des Bausektors im Vertrag und Rechnung, die bereits in unserem Rundschreiben Nr. 47 vom 5. Mai 2022 beschrieben worden ist und die "ab dem 27. Mai 2022 in Kraft tritt", sind bei den betroffenen Subjekte einige Zweifel hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs aufgekommen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden