087: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,1%. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,2% auf 0,1% erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024