083: Kostennoten
Kostennoten
In der Regel stellen Freiberufler für ihre erbrachten Leistungen so genannte Kostennoten oder Proformarechnungen (ital. “avvisi di parcella”) aus, um damit die Kunden vor Ausstellung der definitiven Honorarnote zur Zahlung aufzufordern. Die definitive Honorarnote wird somit erst nach Erhalt des Entgeltes ausgestellt (mit den daraus folgenden buchhalterischen Vereinfachungen und finanziellen Vorteilen).
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024