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040: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Apr 2022

Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2022

Wir erinnern daran, dass für öffentliche Körperschaften die Pflicht besteht, eine Reihe von Meldungen an die Finanzbehörde vorzunehmen. Dazu zählen:

  • die Meldung bestimmter Verträge (Werkverträge, Dauerlieferverträge und Transportverträge)
  • die Meldung der ausgestellten Lizenzen
  • die Meldung der Bauakte
  • die Meldung der Immobilien für welche die Müllentsorgung durchgeführt wird – die Meldung von Lieferverträgen für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Fernwärme

Diese Meldungen sind alle grundsätzlich innerhalb 30. April elektronisch einzureichen

An alle betreuten Körperschaften