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038: Telematsiche Voranmeldung für alle die gelegentlich freiberufliche Arbeiter nutzen ab 1. Mai 2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 19 Apr 2022
Telematsiche Voranmeldung für alle die gelegentlich freiberufliche Arbeiter nutzen ab 1. Mai 2022
In diesem Rundschreiben fassen wir die neue Pflicht zur Voranmeldung für Auftraggeber von gelegentlich freiberuflichen Arbeitern  zusammen. Ab dem 1. Mai 2022 ist der einzige gültige Kanal zur Erfüllung dieser Verpflichtung der vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Verfügung gestellte elektronische Kanal. Bis zum 30. April kann die betreffende
Voranmeldung weiterhin per E-Mail erfolgen.


Betrifft:
An alle Kunden

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