021: Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021 - 16.03.2022
Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021- 16.03.2022
Bekanntlich können die Ausgaben für den Besuch von Kinderhorten bis maximal 632,00 Euro <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">pro Kind von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 19% abgezogen werden.
Damit die Agentur der Einnahmen bestimmten Steuerpflichtigen die vorab ausgefüllte Steuererklärung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronisch zur Verfügung stellen kann, müssen nun auch diese Ausgaben <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">übermittelt werden.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024