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002: Meldung der Auslandsumsätze durch E-Rechnung / Aufschub auf den 1.7.2022 der neuen Verpflichtungen und Termine

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 13 Jan 2022

Meldung der Auslandsumsätze durch E-Rechnung / Aufschub auf den 1.7.2022 der  neuen Verpflichtungen und Termine 
Die neue Pflicht, die Daten aller grenzüberschreitende Transaktionen ausschließlich über das SDI-System der Agentur der Einnahmen und im hierfür eigens vorgesehenen elektronischen Format zur E-Rechnung (XML) einzeln zu übermitteln, tritt nicht ab dem 1.1.2022 in Kraft, sondern wurde auf den 1. Juli 2022 (d.h. für die ab diesem Datum durchgeführten Operationen) aufgeschoben.


Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer

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