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020: Bestätigungsvermerk für MwSt. - Guthaben

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 11 Feb 2021

Bestätigungsvermerk für MwSt. - Guthaben

Wie bekannt, setzt eine horizontale Verrechnung von MwSt. - Jahresguthaben im <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Vordruck F24 von mehr als Euro 5.000 im Jahr voraus, dass in der Jahreserklärung das <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Guthaben von einem dazu Ermächtigten bestätigt wird.
Der Bestätigungsvermerk ist auch für die Rückerstattung von MwSt.- Guthaben von mehr als <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Euro 30.000 notwendig, wenn man:
• keine Sicherstellungen (Bankgarantie, Versicherung oder Staatspapiere) leisten will
• unter die Kategorie der "nicht-Risiko-Subjekte" fällt. Bei Risiko-Subjekten wird auf <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">alle Fälle die Sicherstellung verlangt. Zu diesen zählen alle:
◦ die seit weniger als 2 Jahren mit der Tätigkeit begonnen haben, außer „innovative“
Start-up-Unternehmen,
◦ welche die MwSt.- Position abgemeldet haben
◦ denen in den letzten beiden Jahren vor Abgabe des Erstattungsantrags wesentliche <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuerfestsetzungen zugestellt worden sind.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden

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