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120: COVID-19: Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom 14. bis 29. November 2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 13 Nov 2020
COVID-19: Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeiten vom 14. bis 29. November 2020
Die Landesregierung hat mit der Dringlichkeitsmaßnahme1 zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund des COVID-2019 weitere Maßnahmen erlassen.
In diesen ist vorgesehen, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgesetzt sind, ausgenommen jene, die explizit angeführt werden (auch in diesem Rundschreiben unter Punkte 1 und folgende). Dies gilt somit auf dem gesamten Landesgebiet vom 14. November bis zum
29. November 2020. Es wurden auch verschiedene weitere Bestimmungen erlassen, auf die wir in diesem Rundschreiben nicht näher eingehen. Diese betreffen z.B.: Vorbeugungsmaßnahmen und zulässige Bewegungen; Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen, Bildung und Ausbildung und sind auf der Webseite der Provinz veröffentlicht.2 Wir beschränken uns
auf die Einschränkungen der rein wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Betrifft:
An alle unsere Kunden

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