Sprache auswählen

078: Steuerbonus für Investitionen: Hinweis auf Rechnung

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 24 Jun 2020

Steuerbonus für Investitionen: Hinweis auf Rechnung

Aufgrund von mehreren Anfragen möchten wir nochmals auf die Wichtigkeit der Angabe des Gesetzesbezuges auf den Rechnungen als auch auf den anderen Dokumenten hinweisen, damit der Steuerbonus vom Erwerber der Investitionen beansprucht werden kann. Nachfolgend gehen wir auf die bereits erlassenen Anweisungen zu diesem Thema ein und möchten ausdrücklich hinweisen, dass bei Fehlen dieses Hinweises, im Falle einer Prüfung durch die zuständigen Ämter, das Risiko besteht, dass der eventuell genossene Steuerbonus aberkennt werden könnte, mit der Folge, dass dieser mit Strafen und Zinsen der Agentur der Einnahmen zurückbezahlt werden muss.

Betrifft:
An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy