020: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2020
Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2020
Mit dem Finanzgesetz 2020 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Somit wird bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert. Die Begünstigung kann daher für alle Eigentümer von Grundstücken interessant sein, welche diese in naher Zukunft verkaufen wollen oder denen sie enteignet werden. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die entsprechenden Bestimmungen betreffend Grundstücke zusammen.
Betrifft: An alle betroffenen Kunden
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