016: Steuerabsetzbeträge - Neuigkeiten ab 01.01.2020
Steuerabsetzbeträge - Neuigkeiten ab 01.01.2020
Das Finanzgesetz 2020 sieht vor, dass die absetzbaren Ausgaben in Höhe von 19% - bis auf sehr wenige Ausnahmen - mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln zu bezahlen sind, wenn sie als Steuerabsetzbeträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollen, und zwar mit.
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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