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092: Elektronische Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen - allgemeine Pflicht ab dem 1.1.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 27 Nov 2019
Elektronische Speicherung und Übermittlung der Tageseinnahmen - allgemeine Pflicht ab dem 1.1.2020
Wir erinnern daran, dass ab dem 01.01.2020 die allgemeine Pflicht für Einzelhändler und diesen gleichgestellte Subjekte besteht, die Tageseinnahmen elektronisch zu speichern und an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln, demnach auch für Subjekte mit einem Umsatzvolumen im Vorjahr von weniger oder gleich 400.000 Euro.
Im Jahr 2020 werden die Kassenbons und Steuerquittungen durch ein Handelsdokument ersetzt, das nur über eine eigens hierfür vorgesehene elektronische Registrierkasse ("registratore telematico" RT) oder durch ein über ein von Agentur der Einnahmen kostenlos zur Verfügung gestelltes Webverfahren übermittelt werden kann.

Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte

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