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046: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen des 1. Trimesters 2019: Fälligkeit der Zahlung: 23.4.2019 - auf elektronische Rechnungen des Jahres 2018 innerhalb 30.04.2019

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 15 Apr 2019
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen des 1. Trimesters 2019: Fälligkeit der Zahlung: 23.4.2019 - auf elektronische Rechnungen des Jahres 2018 innerhalb 30.04.2019
Bekanntlich wurden neue Zahlungstermine für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen eingeführt, die ab 1.1.2019 ausgestellt und über die SDIPlattform übermittelt werden.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der
Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst, nachdem darin im eigenen Feld jeweils den Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben ist.

Betrifft:
An alle Mwst.Subjekte

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