028: Steuerbonus für Werbung 2019 - vom 01.03.2019 bis zum 31.03.2019 Versand der Ersatzerklärung der durchgeführten Werbeinvestitionen
Steuerbonus für Werbung 2019 - vom 01.03.2019 bis zum 31.03.2019 Versand der Ersatzerklärung der durchgeführten Werbeinvestitionen
Bekanntlich ist mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ab 2018 eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie Werbemaßnahmen in lokalen Radio- und Fernsehstationen vorgesehen worden. Der Steuerbonus gilt für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerblichen Körperschaften und steht nur dann zu, wenn die Werbeinvestitionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zunahmen (Anwendung der sogenannten Zuwachsmethode).
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024