009: Elektronische Übermittlung der Daten an das
Elektronische Übermittlung der Daten an das "System der Gesundheitskarte" - Termin 31.01.2019
Wie bekannt, müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche und tierärztliche Leistungen erbringen, innerhalb 31. Jänner jeden Jahres die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (italienisch “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024