008: Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die
Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die Energiebehörde ENEA innerhalb 19.02.2019 für Arbeiten mit Bauende zwischen 01.01.2018-21.11.2018
Das Finanzgesetz 20181 hatte den Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten (50%), für Energiesparmaßnahmen (50%/65%) und für den Kauf von neuen Möbeln und Elektrogroßgeräten (50%) bis zum 31.12.2018 verlängert.
Betrifft:
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